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   BVerwG, 08.12.1977 - II B 1.77   

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https://dejure.org/1977,3723
BVerwG, 08.12.1977 - II B 1.77 (https://dejure.org/1977,3723)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1977 - II B 1.77 (https://dejure.org/1977,3723)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1977 - II B 1.77 (https://dejure.org/1977,3723)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Gleichheitssatzes durch die Pflichtstundenzahl für Diplom-Handelslehrer - Voraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses im Rahmen der Fortsetzungsfeststellungsklage - Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten als grundsätzlich ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.02.1965 - VI C 40.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1977 - 2 B 1.77
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits wiederholt entschieden, daß die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten grundsätzlich ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal für die Festsetzung einer unterschiedlichen Pflichtstundenzahl der Studienräte an Berufsschulen einerseits und der Studienräte an Gymnasien andererseits ist (Urteile vom 29. Oktober 1970 - BVerwG II C 29.68 - [Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 105] und vom 15. Dezember 1971 - BVerwG VI C 40.63 - [Buchholz 237.4 § 74 BG Hamburg Nr. 1]).

    Auf dieses Kriterium kann im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz allerdings dann nicht allein abgestellt werden, wenn eindeutig erweislich ist, daß auch bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele nicht (mehr) wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung und damit die Festsetzung einer unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für diese Lehrer rechtfertigen kann (Urteil vom 15. Dezember 1971 a.a.O.; ferner Urteil vom 13. Juli 1977 - BVerwG VI C 85.75 -).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1977 - 2 B 1.77
    Dabei erfordert es das in § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO normierte Darlegungsgebot, daß innerhalb der Beschwerdefrist wenigstens eine in dem vorbezeichneten Sinne grundsätzliche Rechtsfrage konkret bezeichnet und ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, aus dem sich die grundsätzliche Bedeutung ergeben soll (BVerwGE 13, 90 [91] und ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57

    Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1977 - 2 B 1.77
    Denn Voraussetzung für die Zulässigkeit einer unter diesem Gesichtspunkt anhängig gemachten Fortsetzungsfeststellungsklage ist, daß die Amtshaftungsklage nicht offensichtlich aussichtslos ist; auch das entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 9 196 [199] und Urteil vom 15. Dezember 1972 - BVerwG IV C 18.71 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 64]).
  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75

    Festsetzung der Pflichtstundenzahl für einzelne Lehrergruppen -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1977 - 2 B 1.77
    Auf dieses Kriterium kann im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz allerdings dann nicht allein abgestellt werden, wenn eindeutig erweislich ist, daß auch bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele nicht (mehr) wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung und damit die Festsetzung einer unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für diese Lehrer rechtfertigen kann (Urteil vom 15. Dezember 1971 a.a.O.; ferner Urteil vom 13. Juli 1977 - BVerwG VI C 85.75 -).
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1977 - 2 B 1.77
    Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 163.65 (DVBl. 1968, 220), von dem das Berufungsgericht nach Meinung der Beschwerde.
  • BVerwG, 15.12.1972 - IV C 18.71

    Versagung der Genehmigung für den Bau von zwei sich einander unmittelbar

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1977 - 2 B 1.77
    Denn Voraussetzung für die Zulässigkeit einer unter diesem Gesichtspunkt anhängig gemachten Fortsetzungsfeststellungsklage ist, daß die Amtshaftungsklage nicht offensichtlich aussichtslos ist; auch das entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 9 196 [199] und Urteil vom 15. Dezember 1972 - BVerwG IV C 18.71 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 64]).
  • BVerwG, 29.10.1970 - II C 29.68

    Festsetzung einer Pflichtstundenzahl für einzelne Gruppen von Lehrern -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1977 - 2 B 1.77
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits wiederholt entschieden, daß die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten grundsätzlich ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal für die Festsetzung einer unterschiedlichen Pflichtstundenzahl der Studienräte an Berufsschulen einerseits und der Studienräte an Gymnasien andererseits ist (Urteile vom 29. Oktober 1970 - BVerwG II C 29.68 - [Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 105] und vom 15. Dezember 1971 - BVerwG VI C 40.63 - [Buchholz 237.4 § 74 BG Hamburg Nr. 1]).
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